Mit den sinkenden Temperaturen wachsen die Anfragen nach unseren Diensten im Winter. Dabei stellen wir häufig fest, dass Immobiliensitzer und Anwohner häufig im Unklaren über ihre Pflichten bei Eis und Glätte sind. Im folgenden Text stellen wir Ihnen einige Informationen zum Schneefegen in unserer Hansestadt Lüneburg zur Verfügung und stellen ebenfalls unseren Winterdienst der Gollo Gartenbau vor. Für Rückfragen und Anfragen stehen wir Ihnen, wie gewohnt, stets persönlich zur Verfügung.
Das leistet die Gollo im Winterdienst: So funktioniert unser Service
Bei Schnee und Eisglätte sorgt der Winterdienst der Gollo Gartenbau mit erfahrenen Kollegen sowie modernen Maschinen für eis- und schneefreie Grundstücke, Gehwege und Auffahrten. In einem Service räumen und streuen wir zuverlässig die uns anvertrauten Immobilien und sind Ihr starker, regionaler Partner.
Unsere „Einsatzzentrale“ im Winterdienst ist seit dem 01. November 2021 und noch bis
zum 31. März 2022 besetzt. Unsere Einsatzleiter stehen im Kontakt mit Wetterdiensten und Feuerwehr, überwachen das Wettergeschehen und -entwicklung sowie koordinieren die Streueinsätze.
Die Rufbereitschaft für unsere Kollegen erfolgt auf Grundlage von Vorhersagen der Wetterdienste, unseren langjährigen Erfahrungen im Winterdienst und regelmäßigen Kontrollfahrten bei sinkenden Temperaturen durch die Einsatzleitung. Mit unserer regionalen Fokussierung sind wir stets kurzfristig handlungsfähig und stehen im Notfall an 365 Tagen an Ihrer Seite. So ist es uns auch möglich, bei plötzlich auftretendem Blitzeis, zügig auszurücken.
Winterdienst in der Hansestadt Lüneburg – Was macht die Stadt, was sind Ihre Pflichten?
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind bei Glätte und Schnee die Fahrbahnen und Gehwege an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu bestreuen und gegebenenfalls zu räumen. Die Pflicht zum Winterdienst gilt gemäß der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg an öffentlich zugänglichen Flächen vom 01.11 eines jeden Jahres bis zum 31.03. des folgenden Jahres täglich von 07:00 – 21:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich die Pflicht von 08:00-21:00 Uhr. Die Unterlassung des Winterdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei Unfällen auf ihren Grundstücken zu zusätzliche Schadensersatzforderungen führen.
Der allgemeine Winterdienst unserer Hansestadt erfolgt über das stadteigene Unternehmen „Abwasser, Grün & Lüneburger Service-Gesellschaft“, kurz AGL. Geräumt und gestreut werden in Abhängigkeit der Witterung und der vorhandenen Zeit. Beginnend mit Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken, folgend die übrigen verkehrswichtigen Straßen. Die Entscheidung ob und wann Rad- sowie Fußwege geräumt werden, steht in Abhängigkeit der Ortslage, der Verkehrswichtigkeit und dem potenziellen Gefahrenpotenzial.
Gemäß dem Lüneburger Ortsrecht gilt der allgemeine Winterdienst der Hansestadt nicht für Gehwege, rund um das private Grundstück sowie für Auffahrten und Zuwege zum Grundstück. Der Anlieger ist zum Freihalten von Gehwegen täglich zwischen 07:00 und 21:00 Uhr verpflichtet. Ferner sind Zuwege und Auffahrten zum Grundstück für etwaigen Personenverkehr eisfrei zu halten. Die Pflicht zur Räumung und Übernahme möglicher Schadensersatzforderung kann bequem an uns bei Beauftragung abgetreten werden.
Kunde oder Kollege – Wir sind für Sie da!
Für weitere Fragen bezüglich unseres Winterdienstes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Haben Sie Interesse, auch Kunde bei uns zu werden? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
Oder Sie möchten dem Winterdienst mit professionellen Maschinen begegnen und in unser Team kommen? In jedem Falle freuen wir uns von Ihnen zu hören.
Übersicht der Streuboxen in Lüneburg für Bürger
Quelle: Hansestadt Lüneburg: Dokument Streuboxen für Bürger (Stand: 17.02.2021)
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